Der Unternehmer und Molkerei-Milliardär Theo Müller ist mit einer Klage gescheitert, in der es um seine angebliche Unterstützung der AfD ging. Das Hamburger Landgericht entschied, dass die Bezeichnung Müller als AfD-Unterstützer rechtens ist.
Hintergrund des Rechtsstreits
Theo Müller, bekannt als Gründer und Inhaber eines großen Molkereiunternehmens, hatte gegen die Bezeichnung als Unterstützer der AfD vor Gericht geklagt. Die Klage richtete sich gegen eine Organisation, die diese Zuschreibung öffentlich gemacht hatte. Müller wollte so eine Verbindung zu der Partei zurückweisen und rechtliche Klarheit schaffen.
Entscheidung des Landgerichts Hamburg
Das Hamburger Landgericht wies die Klage ab. Es bestätigte, dass die Bezeichnung „Unterstützer der AfD“ in diesem Fall zulässig sei. Die Richter sahen ausreichende Gründe und Belege, die eine solche Zuschreibung als zulässig erscheinen lassen. Damit wurde der Antrag Müllers zurückgewiesen, die Darstellung als unwahr oder diffamierend einzustufen.
Reaktionen und Bedeutung
Das Urteil hat eine Signalwirkung für die politische Auseinandersetzung und den Umgang mit öffentlichen Zuschreibungen von Unterstützungsverhältnissen. Für Müller ist die Niederlage vor Gericht eine klare juristische Absage. Für die beteiligte Organisation ist das Urteil eine Bestätigung ihrer Darstellung.
Fazit
Die juristische Auseinandersetzung um die AfD-Unterstützung von Theo Müller ist mit einem klaren Urteil zu Ende gegangen. Das Hamburger Landgericht bestätigt die Zulässigkeit der Bezeichnung „Unterstützer der AfD“ und weist die Klage Müllers zurück. Damit ist die öffentliche Diskussion um seine politische Haltung rechtlich bestätigt worden.


