Die Verurteilung der deutschen Aktivistin Maja T. zu einer achtjährigen Haftstrafe in Ungarn hat international für Aufsehen gesorgt. T. wurde beschuldigt, im Februar 2023 an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Dieses Urteil wirft nicht nur Fragen zur Rechtsstaatlichkeit und Fairness des Verfahrens auf, sondern beleuchtet auch die politischen Spannungen zwischen Deutschland und Ungarn sowie die Herausforderungen für nicht-binäre Personen im ungarischen Justizsystem.
Hintergrund der Verurteilung
Die Vorwürfe gegen Maja T.
Maja T., eine nicht-binäre Person aus Deutschland, wurde beschuldigt, im Februar 2023 in Budapest gemeinsam mit anderen Aktivisten mutmaßliche Rechtsextreme angegriffen zu haben. Diese Vorwürfe basieren auf Berichten, dass T. und ihre Mitstreiter während des sogenannten „Tags der Ehre“, einer Veranstaltung, bei der Neonazis aus ganz Europa zusammenkommen, in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt waren. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Der Prozessverlauf
Der Prozess gegen Maja T. begann im Februar 2025 vor dem Budapester Stadtgericht. T. verweigerte ein Geständnis und kritisierte die Fairness des Verfahrens. Sie beklagte die Haftbedingungen und trat im Juni 2025 in einen etwa 40 Tage langen Hungerstreik, um auf die Missstände aufmerksam zu machen. Trotz internationaler Proteste und Forderungen nach ihrer Rückführung nach Deutschland wurde sie im Januar 2026 zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt.
Politische Dimensionen des Verfahrens
Rechtsstaatlichkeit und internationale Kritik
Die Verurteilung von Maja T. hat in Deutschland und international heftige Diskussionen ausgelöst. Kritiker werfen dem ungarischen Justizsystem vor, politisch motiviert zu handeln und die Rechte von nicht-binären Personen zu missachten. Zudem wurde die Auslieferung von T. nach Ungarn im Juni 2024 vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft, da die Haftbedingungen in Ungarn als menschenunwürdig betrachtet wurden.
Reaktionen aus Deutschland
In Deutschland haben Politiker und Aktivisten Solidarität mit Maja T. bekundet und die Bundesregierung aufgefordert, sich für ihre Rückführung einzusetzen. Die Linke Baden-Württemberg erklärte ihre Solidarität und kritisierte die ungarische Regierung für die Behandlung von T. als politische Gefangene.
Haftbedingungen und Menschenrechte
Isolationshaft und Haftbedingungen
Maja T. befindet sich in Ungarn in Isolationshaft, was zu erheblichen physischen und psychischen Belastungen führt. Berichte über die Haftbedingungen sprechen von schlechten hygienischen Verhältnissen, eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten und mangelnder medizinischer Versorgung. Diese Bedingungen werfen Fragen zur Einhaltung der Menschenrechte und der Würde von Gefangenen auf. jungle.world
Diskriminierung von nicht-binären Personen
Als nicht-binäre Person ist Maja T. in Ungarn besonders gefährdet. Die ungarische Gesellschaft und das Justizsystem sind wenig auf die Bedürfnisse und Rechte von nicht-binären Menschen eingestellt, was zu zusätzlicher Diskriminierung und Isolation führen kann. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für eine umfassende Sensibilisierung und Schulung im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt innerhalb staatlicher Institutionen.
Ausblick und Fazit
Die Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft in Ungarn ist ein komplexer Fall, der sowohl juristische als auch politische Dimensionen aufweist. Sie wirft grundlegende Fragen zur Rechtsstaatlichkeit, zum Umgang mit nicht-binären Personen im Justizsystem und zur internationalen Zusammenarbeit auf. Die anhaltenden Proteste und Forderungen nach Rückführung nach Deutschland zeigen die internationale Solidarität und das Engagement für die Rechte von Maja T. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche politischen und rechtlichen Konsequenzen er für die Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn haben wird.
Quellen



